Informationen zum Naturschutzgebiet Schauinsland von Förster Schell


Wichtig zu wissen: Graben und/oder Suchen auf diesen Abraumhalden ist verboten.

Blumenbeet am großen Insektenhotel beim Jockeleshäusle

An der Rückseite unseres Häusles wird unser kleines Insektenhotel inzwischen auch rege genutzt.
Naturschutz am Schauinsland
In der Zeit von Mai bis Anfang Oktober machen wir an acht Tagen (Wochenenden und Feiertagen) ehrenamtliche Naturschutzdienste im Auftrag des Landes Baden-Württemberg und der Interessengemeinschaft Schauinsland (IGS) im Landschaftsschutzgebiet. Hans-Peter und Christiane werden dabei auch von Dietmar und Ulla unterstützt.
Mai bis August | 10:00 - 17:00 Uhr |
September und Oktober | 11:00 - 16:00 Uhr |
Für den Wanderer / Spaziergänger / Radfahrer im Naturschutzgebiet Schauinsland ergeben sich einige Verhaltensmaßnahmen, die man grundsätzlich beachten sollte.
Bitte:
Wir danken für die Beachtung dieser Regeln.
Bitte:
- die Wege nicht verlassen
- das Gebiet nicht mit motorisierten Fahrzeugen befahren, nur auf öffentlichen Parkflächen parken
- keinen Lärm verursachen
- Hunde an der Leine führen
- nicht zelten
- kein Feuer machen
- keine Tiere fangen
- keine Pflanzen pflücken
- keinen Müll hinterlassen
- abseits der Wege und im Gipfelbereich nicht Rad/Roller/Skater fahren und nicht reiten
- nicht klettern (Ausnahme: oberer Harzlochfelsen)
Wir danken für die Beachtung dieser Regeln.
Naturschutz-Vorgaben:

das Bundesnaturschutzgesetz, das Landesnaturschutzgesetz sowie die Naturschutzstrategie Baden Würtemberg.
In den Gesetzen und Verordnungen sind insbesondere folgende Themenbereiche angesprochen:
- Schutz/ Förderung von Natur und Landschaft
- Wald
- Schutz der Tiere und Pflanzen
- Jagd
- Fischerei
- Regelungen zum Naturschutzdienst sowie der Naturschutzvereine.
Verweisen möchten wir an dieser Stelle auf das "Taschenbuch des Naturschutzes", herausgegeben vom Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V., in dem diese Themen anschaulich dargestellt sind.
Do, 20.02.2025
Besuch der Sektkellerei Geldermann in Breisach mit Führung und Verkostung
Sa, 22.02.2025
Stimmungsvolle Glühwein-Wanderung
Sa, 15.03.2025
Jahresmitgliederversammlung
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Sa, 22.02.2025
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Jahresmitgliederversammlung


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Gerne freuen wir uns über Spenden:
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IBAN: DE55 6805 1004 0005 0231 55
BIC: SOLADES1HSW
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